Das neue Digital-Gesetz sieht ab 2025 für alle Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) vor. Wenn Sie keine ePA möchten, können Sie jederzeit widersprechen. In diesem Artikel erklären wir, was das Opt-out-Verfahren bedeutet, wie es funktioniert und welche Schritte erforderlich sind, um der Einrichtung einer ePA zu widersprechen.
Datenhoheit bleibt stets bei den Versicherten
Die ePA ermöglicht es den Versicherten, ihre Gesundheitsdaten digital zu speichern und zu verwalten. Ärzte und anderes medizinisches Personal können im Behandlungskontext schnell und umfassend auf diese Informationen zugreifen, was insbesondere in Notfällen von großem Nutzen ist. Die Versicherten haben dabei stets die volle Kontrolle über ihre elektronische Patientenakte: Sie entscheiden, welche Informationen hochgeladen werden und wer darauf zugreifen darf.
Widerspruch durch die „Opt-Out-Regelung“
Das Opt-out-Verfahren bedeutet, dass die Einwilligung zur Nutzung der ePA vorausgesetzt wird, es sei denn, der Versicherte widerspricht aktiv. Dies erleichtert den Zugang zur ePA und stellt sicher, dass möglichst viele Menschen von den Vorteilen einer zentralen und digitalen Gesundheitsakte profitieren. Die Nutzung der ePA bleibt also freiwillig, und Versicherte können jederzeit entscheiden, die ePA nicht zu nutzen oder eine bestehende Akte löschen zu lassen. Sollte später doch eine ePA gewünscht werden, kann jederzeit eine neue Akte angelegt werden. Die Regelungen gelten durch das Digital-Gesetz für alle Krankenkassen einheitlich.
Wie funktioniert ein ePA-Widerspruch?
Seit Inkrafttreten des Gesetzes können Versicherte bereits formlos gegen das Anlegen einer ePA widersprechen. Wir empfehlen aber, das gesonderte Informationsschreiben abzuwarten, das ab dem Sommer 2024 von der AOK verschickt wird. Damit einhergehend werden bequeme Verfahren per Online-Formular für den Widerspruch zur Verfügung gestellt. Innerhalb der nächsten sechs Wochen nach Erhalt des Informationsschreibens können Sie der Ersteinrichtung einer ePA widersprechen. Aber auch nach Ablauf der Frist kann die ePA auf Ihren Wunsch hin jederzeit geschlossen werden. Dabei werden alle gespeicherten Daten gelöscht.
Widerspruchsmöglichkeiten und Zugriffsberechtigungen im Detail
Versicherte können nicht nur der Einrichtung einer ePA widersprechen, sondern auch den Zugriff auf ihre ePA durch bestimmte Leistungserbringer einschränken oder verhindern. Auch nach Einrichtung der ePA bestimmen die Patienten, welche Dokumente von Leistungserbringern in die ePA eingestellt werden dürfen. Diese ständige Hoheit über die Verwendung der Daten bleibt immer Bestandteil der elektronischen Patientenakte. Sie ist im Digital-Gesetz näher geregelt.
Entstehen mir Nachteile, wenn ich mich gegen die ePA entscheide?
Ein Widerspruch gegen die ePA hat keine negativen Auswirkungen auf die allgemeine Gesundheitsversorgung. Ohne ePA können Ärzte und andere Leistungserbringer auf traditionelle Weise auf Ihre Gesundheitsdaten zugreifen. Mehr über die Vorteile der elektronischen Gesundheitsakte und warum wir sie unseren Versicherten empfehlen, lesen Sie hier.
Sie möchten der ePA widersprechen? Hier finden Sie das Widerspruchsformular.