Der Einsatz digitaler Technologien verbessert die Gesundheitsversorgung: Weil alle Informationen an einem Ort vorliegen und gemeinsam genutzt werden können, zugunsten einer optimalen Therapie. Wir erklären, welche Vorteile die Digitalisierung im Gesundheitswesen für Sie bereithält.
Die rechtliche Grundlage: das E-Health-Gesetz
Schon 2015 ist das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ in Kraft getreten. Das sogenannte E-Health-Gesetz hat die Weichen gestellt für eine technisch fließende Verwaltung von Versichertenstammdaten. Dazu gehören:
- Name
- Geburtsdatum
- Adresse
- Geschlecht
- Status Krankenversicherung
Außerdem geht es um das Erfassen und Speichern von überlebenswichtigen Notfalldaten, elektronischen Arztbriefen und von Medikationsplänen. Mit einer einheitlichen IT-Basis können sich niedergelassene Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser und Psychotherapeuten sowie Apotheken schneller miteinander austauschen und unter hohen Datenschutzauflagen zum Beispiel im Rahmen der Telemedizin Videosprechstunden anbieten.
Das E-Health-Gesetz beschreibt die Art und Weise, wie und mit welcher Technik Daten zwischen den einzelnen Beteiligten im Gesundheitswesen ausgetauscht werden dürfen. Diese Technik heißt in der Fachsprache Telematikinfrastruktur. Sie ist eine Art Datenautobahn, die Anwendungen wie die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die elektronische Patientenakte (ePA) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erst ermöglicht.
Welche Vorteile hat die Digitalisierung im Gesundheitswesen?
Aus Versichertensicht gibt es sehr viele Vorteile: Wenn Sie bei unterschiedlichen Ärzten in Behandlung sind, müssen diese sich miteinander besprechen, um sich über die richtige Therapie abzustimmen. Früher waren die Ärzte dabei auf Telefon, Fax, Post oder E-Mail angewiesen. Das hat zum Teil sehr lange gedauert und die Behandlung verlangsamt oder zu unnötigen Doppeluntersuchungen geführt. Krankheitsgeschichten und -verläufe mussten mehrmals erzählt und dokumentiert werden. Außerdem waren sensible Patienteninformationen – zum Beispiel beim Fax – nicht gut vor fremden Blicken geschützt. Jetzt läuft diese Kommunikation hochverschlüsselt und in Sekundenschnelle über die Telematikinfrastruktur, an die alle Arztpraxen in Deutschland angeschlossen sein müssen. Behandlungsbezogene Informationen können in Zukunft in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden, ebenso Röntgenbilder oder Laborwerte. Diese Transparenz erfordert Ihre passive Einwilligung – sprich: Wenn Sie nicht widersprechen, gilt Ihre Einwilligung als erteilt. Mithilfe der Digitalisierung im Gesundheitswesen bleiben Ihnen als Versicherte künftig viele unnötige Laufwege, Kopien und zusätzliche Arzttermine erspart.
Was ist das Gesundheitsdatennutzungsgesetz?
Hier geht es darum, die Gesundheitsdaten von deutschen Versicherten anonymisiert und nur auf Antrag zu Forschungszwecken zur Verfügung zu stellen. Basis ist das im März 2024 in Kraft getretene Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Die für Forschungsvorhaben genutzten Daten unterliegen einer strengen Geheimhaltungspflicht. Die Datenfreigabe der in der ePA gespeicherten Informationen erfolgt automatisiert unter Pseudonymen, sodass kein Rückschluss auf den einzelnen Versicherten möglich ist. Die Krankenkassen dürfen ihrerseits aktiv auf ihre Versicherten zugehen, wenn die Forschungserkenntnisse oder die Abrechnungsdaten hilfreiche Hinweise für individuell besonders sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen ergeben haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn bei einer besonderen Patientengruppe auf Basis der Datenanalyse ein besonderes Krebsrisiko besteht. Außerdem öffnet es den Weg für pünktliche Erinnerungen an empfohlene Impfungen.
Das Digital-Gesetz – die Rechtsgrundlage für die ePA
Das Digital-Gesetz regelt die Rahmenbedingungen für die elektronische Patientenakte, die ab Anfang 2025 für alle gesetzlich Krankenversicherten eingeführt wird. Ziel ist die Vereinfachung des ärztlichen Berufsalltags und des Alltags als Patient. Durch die Bündelung aller persönlichen Gesundheitsdaten an einem Ort, digital unter hohen Sicherheitsauflagen verwaltet, entsteht für Behandelnde und Versicherte mehr Transparenz. Das bezieht sich auch auf Medikationspläne, eventuelle Wechselwirkungen, den Austausch von E-Rezepten und auch auf die Verordnung und Integration von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Bei den DiGA handelt es sich um geprüfte Gesundheits-Apps, die Ihnen bei der Gesundheitsprävention oder bei der Genesung helfen und deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden können.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein großer Schritt in Richtung neuer Diagnostik- und Behandlungsmethoden. Davon profitiert die Versichertengemeinschaft, aber auch Sie selbst als Versicherter, weil im Rahmen der personalisierten Medizin viel gezielter auf Ihre persönlichen Gesundheitsprobleme eingegangen werden kann. Und, stellen Sie sich vor, wie großartig es ist, wenn Sie nie wieder nach Ihrem Impfpass suchen müssen – weil er als elektronischer Impfpass (eImpfpass) über die ePA jederzeit abrufbar ist.
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