Ab Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine ePA. Das markiert einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitssystems. Die digitale Patientenakte ermöglicht es, Gesundheitsdaten sicher und zentral zu verwalten, wodurch sich viele Vorteile für Patienten und deren Versorgung ergeben. Hier erfahren Sie, welche Funktionen die ePA bietet und was sich ab 2025 ändert.
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein persönlicher, sicherer Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten. Sie ermöglicht es Ihnen und den von ihnen berechtigten medizinischen Fachkräften, Ihre Gesundheits- und Krankheitsdaten digital zu verwalten. Wer bisher die ePA nutzen wollte, musste sie beantragen. Ab 2025 erhalten alle gesetzlich krankenversicherten Personen in Deutschland automatisch eine ePA, sofern sie nicht widersprechen. Damit wird die Nutzung für Versicherte vereinfacht, sie bleibt aber freiwillig.
Die Funktionen der ePA
Die ePA bietet eine Vielzahl von Funktionen, die Ihre Gesundheitsversorgung optimieren. Sie dient als zentraler Speicherort für Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Arztbriefe und weitere medizinische Dokumente. Behandelnde Ärzte erhalten Zugriff auf alle wichtigen Informationen, was die Kommunikation und Koordination Ihrer Behandlung erheblich verbessert. Unnötige Mehrfachuntersuchungen und Doppelbehandlungen werden dadurch vermieden.
Ärzte können folgende Daten in Ihrer elektronischen Patientenakte ablegen:
- Behandlungsdaten wie Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen
- Arztbriefe, die im Zuge einer Behandlung erstellt wurden
- Elektronische Medikationspläne und den Notfalldatensätze
- Das elektronische Zahn-Bonusheft
- Das elektronische Untersuchungsheft für Kinder
- Den elektronischen Mutterpass
- Die elektronische Impfdokumentation (digitaler Impfpass)
- Weitere elektronische Verordnungen
Die Hoheit der Daten liegt stets bei Ihnen. Sie verwalten die Zugriffsberechtigungen für medizinische Fachkräfte und bestimmen, wer auf welche Daten zugreifen darf. Bei Bedarf können Sie Vertreter benennen, die in Ihrem Auftrag die digitale Patientenakte verwalten.
Nutzung der ePA: Installation und Freischaltung
Mit der Einführung der „ePA für alle“ im Januar 2025 wird es verschiedene Möglichkeiten geben, auf die Patientenakte zuzugreifen. An sogenannten Ombudsstellen werden Sie die Möglichkeit haben, Einblick in Ihre ePA zu erhalten und Zugriffsrechte einschränken zu lassen. Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte werden Sie die ePA auch direkt in der Arztpraxis bzw. bei Leistungserbringern nutzen können. Über die "AOK Mein Leben"-App können Sie dann zudem digital und flexibel in ihre ePA gelangen. Dort können sie bequem alle Möglichkeiten nutzen und ihre medizinischen Daten überblicken. Ein Desktop Client zur Nutzung an PC, Laptop und Tablet wird im Laufe des Jahres 2025 erscheinen.
Datenschutz und Sicherheit: So sicher ist die ePA
Die Sicherheit Ihrer Gesundheitsdaten hat höchste Priorität. Die ePA verwendet modernste Verschlüsselungstechnologien und Zugriffskontrollen, um unbefugte Zugriffe zu verhindern. Weder die beteiligten Technikdienstleister noch die AOK Rheinland/Hamburg haben Zugriff auf Ihre Daten. Die Rahmenbedingungen für die ePA sind durch das Digital-Gesetz geregelt und gelten für alle Versicherten und deren Krankenkassen gleichermaßen.
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