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Patienteninformation zur ePA
nach § 343 Abs, 1a SGB V

Die elektronische Patientenakte (ePA) leicht erklärt

Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine ePA. In diesem Überblick erklären wir, wie die ePA Ihre Gesundheitsdaten sicher verwaltet und welche Nutzungsmöglichkeiten Sie haben.

Der Inhalt:

- Was ist die ePA?

- Der Nutzen der ePA

- Datensicherheit

- So nutzen Sie die ePA

- Wer kann auf meine ePA zugreifen?

- Medizinische Anwendungsfälle der ePA

- Unterstützung bei der ePA-Nutzung

- Krankenkassenwechsel und ePA

- Patienteninformation des GKV-Spitzenverbandes in leichter Sprache

Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein persönlicher, sicherer Speicherort für Gesundheitsdaten. Im Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Krankenversicherte eine ePA von ihrer Krankenkasse. Sie ermöglicht es Ihnen und berechtigten Personen – wie Ihren behandelnden Ärzten – Ihre Gesundheitsdaten sicher zu verwalten. Zukünftig wird es auch möglich sein, die ePA bequem mit dem Smartphone einzusehen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Wenn Sie keine ePA wünschen, können Sie einfach widersprechen.

Der Nutzen der ePA

In der ePA können behandelnde Ärzte oder Kliniken Befunde, Diagnosen, Arztbriefe und verschiedene Bescheinigungen ablegen. Sie selbst haben außerdem die Möglichkeit, eigene Aufzeichnungen zu ergänzen oder etwa frühere Befunde hinzuzufügen. Die ePA hilft, die medizinische Versorgung zu verbessern, indem sie Patienten mit Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken vernetzt. Anstatt vieler einzeln abgelegter Informationen, finden sich hier alle wichtigen Gesundheitsdaten auf einen Blick.

Datensicherheit

Die ePA unterliegt Prüfkriterien, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt wurden. Die verschlüsselte Datenverarbeitung erfolgt in einer technisch sicheren und vertrauenswürdigen Umgebung auf höchstem Niveau. Weder der technische Betreiber noch die AOK Rheinland/Hamburg haben Zugriff auf Ihre Daten.

So nutzen Sie die ePA

Ab Januar 2025, mit der Einführung der „ePA für alle“, werden verschiedene Zugriffsoptionen auf die elektronische Patientenakte zur Verfügung stehen. In speziellen Ombudsstellen können Sie Einblick in Ihre ePA nehmen und die Zugriffsrechte nach Bedarf anpassen. Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte werden Sie die ePA auch direkt in der Arztpraxis bzw. bei Leistungserbringern nutzen können. Zukünftig wird eine besonders flexible Nutzung der ePA durch die "AOK Mein Leben App" möglich sein. 

Wer kann auf meine ePA zugreifen?

Ärzte und Kliniken erhalten nur Zugriff auf Ihre ePA, wenn dies für Ihre medizinische Versorgung oder Gesundheitsvorsorge notwendig ist, z. B. im Zusammenhang mit einem Besuch oder der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Die Kontrolle über die Zugriffsberechtigungen liegt bei Ihnen: Sie entscheiden, wer auf Ihre Daten zugreifen darf, und können diese Berechtigungen jederzeit ändern oder widerrufen.

Medizinische Anwendungsfälle der ePA

Ab Januar 2025 können Sie die elektronische Medikationsliste nutzen, die automatisch alle Arzneimittel enthält, die Ihnen verschrieben wurden. Ab Mitte 2025 wird der digitale Medikationsprozess weitere Funktionen bieten, wie die Prüfung auf Arzneimittelwechselwirkungen und die Erstellung eines Medikationsplans. Näheres zu Einführung, Umfang und Nutzung zukünftiger Anwendungsfälle regelt noch der Gesetzgeber.

Unterstützung bei der ePA-Nutzung

Für Unterstützung bei der ePA-Nutzung können Sie zukünftig die Ombudsstellen und die Vertretungsfunktion der ePA nutzen. Mit der Vertretungsfunktion können Sie eine vertrauenswürdige Person benennen, die Ihre ePA verwaltet. Die Ombudsstelle berät Sie ab 2025 bei Fragen zur ePA, setzt Widersprüche um und unterstützt Sie bei Problemen. Dort können Sie auch ohne App Einblick in die ePA nehmen. Beide Optionen lassen sich je nach Bedarf kombinieren.

Krankenkassenwechsel und ePA

Wenn Sie nach Einführung der „ePA für alle“ die Krankenkasse wechseln, werden Ihre ePA-Daten automatisch und sicher übertragen. Alle bestehenden Widersprüche und Vertretungen werden übernommen. Sollten Sie gegen das Einstellen von Leistungsdaten widersprochen haben, müssen Sie diesen Widerspruch bei Ihrer neuen Krankenkasse erneut einreichen. 

Zugriff auf die ePA

Mit Einführung der ePA für alle im Jahr 2025 werden Sie die Möglichkeit haben, diese mithilfe der „AOK Mein Leben“-App auf Ihrem Smartphone zu verwalten. Einen Einblick in die ePA erhalten Sie aber auch an speziellen Ombudsstellen, wo Sie Fragen stellen und Zugriffsrechte vergeben können. Ein Desktop-Client zur Nutzung an PC, Laptop und Tablet wird im Laufe des Jahres ebenfalls verfügbar sein.

Hier direkt weiterlesen und informieren:

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Die elektronische Patientenakte (ePA) leicht erklärt
Interner Link

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Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine ePA. Erfahren Sie hier auf einen Blick, wie die ePA Ihre Gesundheitsdaten sicher verwaltet und welche Vorteile sie bietet.

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ePA leicht erklärt

Glossar

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